Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Arbeitsfassung für Verwaltung und Maklertätigkeit. Maßgeblich bleibt der jeweils individuell geschlossene Vertrag.
Vorbemerkung
Die Hausverwaltung Markus Lomberg erfüllt Hausverwalterverträge unter Beachtung der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche. Art und Umfang der Tätigkeit sowie die Vergütung ergeben sich vorrangig aus dem jeweils geschlossenen Vertrag.
§ 1 Art der Tätigkeiten
Die Tätigkeiten umfassen insbesondere die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamilienhäusern. Grundlage ist der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Hausverwaltervertrag.
Verwaltung von Mietobjekten
Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach dem individuellen Hausverwaltervertrag. Soweit dort vereinbart, kann sich ein Vertrag verlängern, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt wird.
Verwaltung von WEG-Objekten
Bestellung, Vertragsdauer und Beendigung richten sich nach dem Beschluss der Gemeinschaft, dem Verwaltervertrag und den zwingenden Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes.
Maklertätigkeit
Die Maklertätigkeit kann insbesondere umfassen:
- Vermittlung oder Nachweis von Vertragsmöglichkeiten für Grundstücke, Wohnräume, Gewerberäume oder Erbbaurechte,
- Vermittlung und Vorbereitung von Mietverträgen,
- Ansprache vorgemerkter Interessenten und Veröffentlichung auf Immobilienportalen,
- Koordination von Besichtigungen und Vertragsverhandlungen.
Angaben zu Immobilien beruhen regelmäßig auf Informationen des Auftraggebers oder anderer Auskunftsberechtigter. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Vertrauliche Exposés sind nur für den adressierten Empfänger bestimmt und dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.
Ein Provisionsanspruch und dessen Höhe richten sich nach der jeweils geschlossenen Maklervereinbarung. Eine Tätigkeit für beide Seiten kann erfolgen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine Interessenkollision besteht.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und richtig zur Verfügung und informiert unverzüglich über wesentliche Änderungen.
§ 3 Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Hausverwalter- oder Maklervertrag und kann von Objektgröße und Leistungsumfang abhängen. Gesondert beauftragte Leistungen werden nach der jeweiligen Vereinbarung abgerechnet. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils geltenden Höhe erhoben, soweit sie anfällt.
§ 4 Haftung
Für die Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die Regelungen des individuell geschlossenen Vertrags. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 5 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstandvereinbarungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.